GEMEINSAM EUROPAS NATUR SCHÜTZEN
Seit den 1960ern ist offensichtlich, dass sich der Zustand der Natur Europas verschlechtert: Häufige und weitverbreitete Arten verschwanden und viele Naturräume verfielen oder gingen verloren. Zunehmende Urbanisierung und wirtschaftliche Entwicklungen, die mit Änderungen an Land- und Meeresnutzung, Umweltverschmutzung und dem Bau von Infrastrukturen einhergehen, wirken sich verheerend auf die Natur aus.
Wenig mehr als 40 Jahre zuvor begannen Länder in Europa aufgrund steigender Besorgnis der Bürger*innen gemeinsam mit dem Naturschutz und der Erhaltung des Naturerbes. Diese Unternehmung erforderte entschlossenes Vorgehen mit klaren Regeln, an die sich alle halten. Das Ergebnis waren entsprechende EU-Gesetze zum Schutz aller Vogelarten und der meisten gefährdeten Tiere, Pflanzen und Lebensräume, von denen es manche nur in Europa und sonst nirgendwo auf der Welt gibt.

WIE DIE EU DIE NATUR SCHÜTZT
Die Hauptsäulen der EU-Naturschutzgesetze, die alle EU-Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen berücksichtigen müssen, sind zwei EU-Gesetze, nämlich die Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Habitat-Richtlinie (1992), die zusammen als EU-Naturschutzrichtlinien bezeichnet werden.
Beide Richtlinien befolgen einen ähnlichen und sich ergänzenden Ansatz. Sie schützen:
1. Naturgebiete, die wildlebende Arten und Lebensräume beinhalten. Die zu schützenden Gebiete werden gemäß anerkannter wissenschaftlicher Kriterien ermittelt. Sie werden Natura-2000-Gebiete genannt und bilden zusammen das weltgrößte Netzwerk aus Schutzgebieten.
2. Bestimmte Arten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten.
MITHILFE DESÀ NATURA 2000 NETWORK VIEWER KÖNNEN SIE NATURA-2000-GEBIETE ÜBERALL IN DER EU ERKUNDEN
WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN DIESEM BERICHT ÜBER DIE VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND HABITAT-RICHTLINIE DER EU
WIE DIE EU DIE NATUR SCHÜTZT
Die Hauptsäulen der EU-Naturschutzgesetze, die alle EU-Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen berücksichtigen müssen, sind zwei EU-Gesetze, nämlich die Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Habitat-Richtlinie (1992), die zusammen als EU-Naturschutzrichtlinien bezeichnet werden.
Beide Richtlinien befolgen einen ähnlichen und sich ergänzenden Ansatz. Sie schützen:
1. Naturgebiete, die wildlebende Arten und Lebensräume beinhalten. Die zu schützenden Gebiete werden gemäß anerkannter wissenschaftlicher Kriterien ermittelt. Sie werden Natura-2000-Gebiete genannt und bilden zusammen das weltgrößte Netzwerk aus Schutzgebieten.
2. Bestimmte Arten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten.
MITHILFE DESÀ NATURA 2000 NETWORK VIEWER KÖNNEN SIE NATURA-2000-GEBIETE ÜBERALL IN DER EU ERKUNDEN
WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN DIESEM BERICHT ÜBER DIE VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND HABITAT-RICHTLINIE DER EU
SCHUTZ UNSERER NATURGEBIETE: DAS NATURA-2000-NETZWERK
Das Natura-2000-Netzwerk ist das weltgrößte Netzwerk aus Schutzgebieten. Es beinhaltet rund 27 000 Gebiete in 27 EU-Mitgliedstaaten und umfasst derzeit über 18 Prozent der Landfläche und neun Prozent der Meeresfläche in der EU. Das Netzwerk schützt rund 1 500 typische, seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten in der EU.
Das größte Natura-2000-Gebiet ist die Keltische See an der französischen Atlantikküste, während die Grotta della Lovara, die mehrere gefährdete Fledermäuse in den italienischen Alpen schützt, eines der kleinsten Gebiete ist. Zu den seltensten vom Netzwerk geschützten Lebensräumen und Arten gehören die Kalktuff-Kaskaden der Karstflüsse in den Dinarischen Alpen, der Grottenolm (Proteus anguinus) und die Kragentrappe (Chlamydotis undulata), die nur auf den Kanarischen Inseln vorkommt.
Mithilfe des 🠦 Natura 2000 Network Viewer können Sie Natura-2000-Gebiete überall in der EU erkunden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Natura 2000 Barometer, häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 und weitere Daten und Karten zu Natura 2000.
SCHUTZ UNSERER NATURGEBIETE: DAS NATURA-2000-NETZWERK
Das Natura-2000-Netzwerk ist das weltgrößte Netzwerk aus Schutzgebieten. Es beinhaltet rund 27 000 Gebiete in 27 EU-Mitgliedstaaten und umfasst derzeit über 18 Prozent der Landfläche und neun Prozent der Meeresfläche in der EU. Das Netzwerk schützt rund 1 500 typische, seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten in der EU.
Das größte Natura-2000-Gebiet ist die Keltische See an der französischen Atlantikküste, während die Grotta della Lovara, die mehrere gefährdete Fledermäuse in den italienischen Alpen schützt, eines der kleinsten Gebiete ist. Zu den seltensten vom Netzwerk geschützten Lebensräumen und Arten gehören die Kalktuff-Kaskaden der Karstflüsse in den Dinarischen Alpen, der Grottenolm (Proteus anguinus) und die Kragentrappe (Chlamydotis undulata), die nur auf den Kanarischen Inseln vorkommt.
Mithilfe des 🠦 Natura 2000 Network Viewer können Sie Natura-2000-Gebiete überall in der EU erkunden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Natura 2000 Barometer, häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 und weitere Daten und Karten zu Natura 2000.
ERHALTUNG DER TIERWELT AUßERHALB DER SCHUTZGEBIETE
Die EU-Naturschutzrichtlinien enthalten auch strenge Regeln zum Artenschutz außerhalb der Natura-2000-Gebiete. Sie fordern beispielsweise die Einführung von Maßnahmen gegen die Störung nistender Vögel durch die Forstwirtschaft oder gegen den Beifang geschützter Fischarten durch die kommerzielle Fischerei.
Die Richtlinien verbieten auch das Pflücken, Einsammeln, Schneiden, Entwurzeln oder Zerstören geschützter Pflanzen in der Wildnis außerhalb der Natura-2000-Gebiete. Das Halten, Transportieren und Verkaufen von Wildtieren und -pflanzen ist ebenfalls verboten.
Sehen Sie sich die Liste der von der Habitat-Richtlinie geschützten Arten und der von der Vogelschutzrichtlinie geschützten Wildvögel an.
ERHALTUNG DER TIERWELT AUßERHALB DER SCHUTZGEBIETE
Die EU-Naturschutzrichtlinien enthalten auch strenge Regeln zum Artenschutz außerhalb der Natura-2000-Gebiete. Sie fordern beispielsweise die Einführung von Maßnahmen gegen die Störung nistender Vögel durch die Forstwirtschaft oder gegen den Beifang geschützter Fischarten durch die kommerzielle Fischerei.
Die Richtlinien verbieten auch das Pflücken, Einsammeln, Schneiden, Entwurzeln oder Zerstören geschützter Pflanzen in der Wildnis außerhalb der Natura-2000-Gebiete. Das Halten, Transportieren und Verkaufen von Wildtieren und -pflanzen ist ebenfalls verboten.
Sehen Sie sich die Liste der von der Habitat-Richtlinie geschützten Arten und der von der Vogelschutzrichtlinie geschützten Wildvögel an.
WIE DER ZUSTAND DER NATUR IN DER EU ERMITTELT WIRD
Jedes EU-Land erfasst regelmäßig Daten zu seinen geschützten Arten und Lebensräumen, um deren Zustand zu überwachen. Es ist wichtig, zu verstehen, wie es einer Art oder einem Lebensraum geht, welche Bedrohungen bestehen und wie die bestmöglichen Schutzmaßnahmen entwickelt werden können. Auf Grundlage dieser Daten können auch Trends bezüglich des Zustands geschützter Arten und Lebensräume in der EU analysiert werden.
Alle sechs Jahre berichten die EU-Mitgliedstaaten diese Informationen an die Europäische Umweltagentur (EUA). Die EUA integriert diese Informationen in ihre Datenbank (z. B. das Europäische Naturinformationssystem (EUNIS)) und veröffentlicht den „Zustand der Natur in der EU“ als EUA-Fachbericht zusammen mit einem Richtlinienbericht der Europäische Kommission. Der neueste Bericht wurde 2020 veröffentlicht und zeigte, dass die meisten Arten (63 Prozent) und Lebensräume (81 Prozent), die von der Habitat-Richtlinie geschützt werden, in keinem guten Erhaltungszustand sind.
WIE DER ZUSTAND DER NATUR IN DER EU ERMITTELT WIRD
Jedes EU-Land erfasst regelmäßig Daten zu seinen geschützten Arten und Lebensräumen, um deren Zustand zu überwachen. Es ist wichtig, zu verstehen, wie es einer Art oder einem Lebensraum geht, welche Bedrohungen bestehen und wie die bestmöglichen Schutzmaßnahmen entwickelt werden können. Auf Grundlage dieser Daten können auch Trends bezüglich des Zustands geschützter Arten und Lebensräume in der EU analysiert werden.
Alle sechs Jahre berichten die EU-Mitgliedstaaten diese Informationen an die Europäische Umweltagentur (EUA). Die EUA integriert diese Informationen in ihre Datenbank (z. B. das Europäische Naturinformationssystem (EUNIS)) und veröffentlicht den „Zustand der Natur in der EU“ als EUA-Fachbericht zusammen mit einem Richtlinienbericht der Europäische Kommission. Der neueste Bericht wurde 2020 veröffentlicht und zeigte, dass die meisten Arten (63 Prozent) und Lebensräume (81 Prozent), die von der Habitat-Richtlinie geschützt werden, in keinem guten Erhaltungszustand sind.
BESTANDSAUFNAHME: ERFOLGE UND NOCH BESTEHENDE HERAUSFORDERUNGEN
Die koordinierten Anstrengungen zur Erhaltung von Europas Naturerbe führten zu folgenden Erfolgen:
- Die in der EU unter Naturschutz stehende Fläche hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdreifacht.
- Über die Hälfte der Vogelarten in der EU befinden sich dank des Schutzes und der gezielten Erhaltungsaktionen und trotz des großen wirtschaftlichen Wachstums in den letzten 40 Jahren in stabilem Zustand.
- Einige gefährdete Arten sind nicht mehr vom Aussterben bedroht, z. B. der Pardelluchs und der Bartgeier.
- Landbewirtschaftungspraktiken, von denen sowohl die Natur als der Mensch profitiert, finden immer breitere Anwendung.
- Das Wissen über die Biodiversität in Europa hat zugenommen und führte zu besseren und effektiveren Schutzmaßnahmen.
- Die EU hat mehrere Milliarden Euro in den Naturschutz investiert, z. B. durch die LIFE-Finanzierungsprogramme, was zu den größten Erhaltungserfolgen der Welt führte.
Doch trotz dieses Fortschritts bestehen auch noch viele Herausforderungen. Damit Mensch und Natur gleichermaßen gedeihen können, müssen die Hauptursachen des Verlusts an Biodiversität angegangen und die Produktion, der Konsum und die Handelswege von Gütern derart verändert werden, dass die Natur gefördert und nicht zerstört wird. Der europäische Grüne Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sind wichtige Schritte in diese Richtung.
BESTANDSAUFNAHME: ERFOLGE UND NOCH BESTEHENDE HERAUSFORDERUNGEN
Die koordinierten Anstrengungen zur Erhaltung von Europas Naturerbe führten zu folgenden Erfolgen:
- Die in der EU unter Naturschutz stehende Fläche hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdreifacht.
- Über die Hälfte der Vogelarten in der EU befinden sich dank des Schutzes und der gezielten Erhaltungsaktionen und trotz des großen wirtschaftlichen Wachstums in den letzten 40 Jahren in stabilem Zustand.
- Einige gefährdete Arten sind nicht mehr vom Aussterben bedroht, z. B. der Pardelluchs und der Bartgeier.
- Landbewirtschaftungspraktiken, von denen sowohl die Natur als der Mensch profitiert, finden immer breitere Anwendung.
- Das Wissen über die Biodiversität in Europa hat zugenommen und führte zu besseren und effektiveren Schutzmaßnahmen.
- Die EU hat mehrere Milliarden Euro in den Naturschutz investiert, z. B. durch die LIFE-Finanzierungsprogramme, was zu den größten Erhaltungserfolgen der Welt führte.
Doch trotz dieses Fortschritts bestehen auch noch viele Herausforderungen. Damit Mensch und Natur gleichermaßen gedeihen können, müssen die Hauptursachen des Verlusts an Biodiversität angegangen und die Produktion, der Konsum und die Handelswege von Gütern derart verändert werden, dass die Natur gefördert und nicht zerstört wird. Der europäische Grüne Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sind wichtige Schritte in diese Richtung.
The Biodiversity information system for Europe is a partnership between
the European Commission and the European Environment Agency.